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Rechnungen und abschlagszahlung
Wo kann ich meinen ausstehenden Restbetrag einsehen?

Einen Überblick über Ihre unbeglichenen Rechnungen erhalten Sie in Ihrem Online-Kundenkonto.
Sofern Sie Ihre Rechnungen beglichen haben, empfehlen wir Ihnen, Ihren Kontostand fünf Tage später zu überprüfen.

Sollten Sie die Beträge noch nicht beglichen, die Zahlungsfrist jedoch noch nicht überschritten haben, können Sie über diesen Link eine Stundung beantragen. 

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Wann erstellen Sie meine Rechnung?

Sie wollen wissen, wann wir Ihre nächste Verbrauchsrechnung erstellen?  Das Datum Ihrer Rechnung finden Sie in Ihrem Online-Konto. Sie finden dort ebenfalls eine Übersicht über alle bereits erstellten Rechnungen.

Sie können das Datum der Erstellung Ihrer Zwischenrechnungen hier überprüfen.

Bitte beachten Sie, dass Sie das Rechnungsdokument erst nach 2-3 Tagen in Ihrem Online-Konto einsehen können. Dies gilt sowohl für Ihre Abrechnung als auch für Ihre Zwischenrechnung.

Es ist möglich, dass die Fakturierung Ihrer Zählerstände gesperrt ist. Ursache hierfür sind Probleme mit einer neuen Plattform für den Datenaustausch am Energiemarkt im Laufe des ersten Halbjahrs 2022. Wir bemühen uns nach besten Kräften um Abhilfe und entschuldigen uns für entstandene Unannehmlichkeiten.

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Was genau ist die Jahresabrechnung?

Ihr Verteilernetzbetreiber liest jedes Jahr Ihre Zählerstände ab oder bittet Sie, ihm Ihre Zählerstände mitzuteilen (sofern Sie einen digitalen Zähler besitzen, erfolgt dies automatisch). Dies erfolgt jedes Jahr im selben Zeitraum. Die Zählerstände zeigen Ihren tatsächlichen Verbrauch in einem zu Ende gegangenen Jahr an. Wir verwenden diese Zählerstände, um Ihre Jahresabrechnung zu erstellen.

Dabei berücksichtigen wir selbstverständlich bereits geleistete Abschlagszahlungen. Der Betrag dieser Abrechnung entspricht folglich der Differenz zwischen dem, was Sie für Ihren Verbrauch im Gesamtjahr tatsächlich bezahlen müssen, und Ihren bereits geleisteten Abschlagszahlungen.

Sie haben Ihre Zählerstände nicht durchgegeben? In diesem Fall schätzt Ihr Verteilernetzbetreiber die Zählerstände auf Grundlage Ihres Verbrauchs aus dem Vorjahr und übermittelt uns diese geschätzten Zählerstände. Auch in diesem Fall erhalten Sie eine Jahresabrechnung.

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Warum muss ich eine Nachzahlung leisten, und in welchem Fall bekomme ich eine Erstattung?

Sie erhalten von uns zwölf Rechnungen pro Jahr, d.h. elf Zwischenrechnungen und eine Abrechnung (bestimmte Kunden entscheiden sich für eine Rechnung alle sechs, drei oder zwei Monate).

Folglich wird Ihnen über Ihre Zwischenrechnungen jeden Monat ein Betrag in Rechnung gestellt. Dieser Betrag entspricht einem Zwölftel des Betrags, den wir zur Deckung Ihres Verbrauchs im Gesamtjahr für notwendig erachten. Folglich sollten Sie zum Zeitpunkt Ihrer Abrechnung lediglich das letzte Zwölftel zahlen. Bei Ihrer Jahresabrechnung berechnen wir anhand Ihrer Zählerstände präzise die Kosten Ihres Verbrauchs im zu Ende gegangenen Jahr. Diese Gesamtkosten können aufgrund der Witterungsverhältnisse, Ihrer Verbrauchsgewohnheiten, aber auch aufgrund von Änderungen der Energiepreise, der Netzkosten oder der Steuern im Laufe des Jahres schwanken.

Ist der Betrag Ihrer Abrechnung höher als Ihre monatliche Abschlagszahlung? Dies liegt daran, dass wir Ihnen das letzte Zwölftel der geschätzten Kosten sowie eine eventuelle Nachzahlung in Rechnung gestellt haben, die sich aus den vorgenannten Schwankungen ergeben kann.

Ist der Betrag Ihrer Abrechnung niedriger als Ihre monatliche Abschlagszahlung? Dann war die Schätzung der Kosten für Ihr Verbrauchsjahr nicht ganz präzise. Der Betrag Ihrer letzten Abschlagszahlung von einem Zwölftel wird so angepasst, dass die restlichen Kosten für Ihr gesamtes Verbrauchsjahr gedeckt sind.

Sie erhalten eine Erstattung in Zusammenhang mit Ihrer Rechnung? Dann wurden die Kosten für Ihren Energieverbrauch im zu Ende gegangenen Jahr zu hoch angesetzt. Ihre elf Abschlagszahlungen haben diese Kosten vollständig gedeckt. Der zu viel gezahlte Betrag wird Ihnen erstattet.

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Ich möchte meine Abschlagszahlung anpassen.

Bestimmte Ereignisse wie die Installation neuer Geräte oder Änderungen in der Zusammensetzung Ihrer Familie können sich auf Ihren Energieverbrauch auswirken.

Demgemäß können Sie den Betrag Ihrer Abschlagszahlungen je nach Ihrem aktuellen Bedarf selbst erhöhen oder verringern.

Gleichwohl empfehlen wir Ihnen, diesen Betrag nicht allzu sehr zu verringern, um bei Ihrer Abrechnung (Jahresrechnung) eine zu hohe Nachzahlung zu vermeiden.

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Warum muss ich eine Abschlagszahlung leisten?

Sie verbrauchen das ganze Jahr über Energie. Einmal im Jahr werden Ihre Zählerstände abgelesen, und wir senden Ihnen eine Jahresabrechnung für den gesamten Verbrauch im abgelaufenen Jahr. Um zu vermeiden, dass Sie – für das gesamte vergangene Jahr – zum Zeitpunkt der Jahresabrechnung eine hohe Einmalzahlung leisten müssen, stellen wir Zwischenrechnungen mit Abschlagszahlungen aus. Dabei leisten Sie jeden Monat eine Abschlagszahlung, die einem Zwölftel Ihres für das laufende Jahr geschätzten Verbrauchs entspricht.

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Wie wird meine Abschlagszahlung berechnet?

Zwei Szenarien sind möglich:

• Sie waren bereits mindestens ein ganzes Verbrauchsjahr lang ENGIE-Kunde? In diesem Fall berechnen wir Ihre Pauschale bei der Erstellung Ihrer Jahresabrechnung. Dabei stützen wir uns auf den Verbrauch gemäß Ihrer Jahresabrechnung, auf die geltenden Tarife sowie auf etwaige Tarifänderungen, die von den Verteilernetzbetreibern oder der Regierung bekannt gegeben werden.

• Sie sind seit weniger als einem Jahr ENGIE-Kunde? Dann schätzen wir die Höhe Ihrer Pauschale auf Grundlage der uns vorliegenden Angaben (geschlossene/offene Gebäude, Wohnfläche, Zahl der Bewohner usw.).

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Vertrag/verträge und preise
Welches Paket habe ich momentan?

Sie wollen wissen, welches bzw. welche Paket(e) Sie derzeit nutzen? Oder wünschen Sie eine Kopie Ihrer Vertragsdokumente?

Klicken Sie auf den nachfolgenden Link, um eine Übersicht über Energie- und Dienstleistungsverträge pro Verbrauchsanschrift zu erhalten.

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Mein Vertrag läuft demnächst ab – wie geht es jetzt weiter?

Wenn Sie einen Vertrag mit festem Energiepreis haben, senden wir Ihnen zwei Monate vor Ablauf Ihres Vertrags ein neues Preisangebot zu. Sie müssen hierfür keine Maßnahmen ergreifen.

Wenn Sie einen Vertrag mit indexiertem Energiepreis haben, wird weiterhin Ihre Formel für einen indexierten Energiepreis angewandt, sofern sich die Formel für den indexierten Energiepreis nicht ändert. Dies wird Ihnen jedoch zwei Monate vor dem Ablaufdatum Ihres Vertrags mitgeteilt. Sie können Ihren Preis stets über den folgenden Link überprüfen und vergleichen.

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Ich habe ein Angebot für die Verlängerung meines Vertrags erhalten. Was muss ich tun?

Sie müssen dieses Angebot nicht bestätigen – Ihr Vertrag wird automatisch verlängert.

Die zugrunde gelegten Preise entsprechen den Preisen, die Ihnen im Vorschlag mitgeteilt werden.

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Stimmt das Anfangsdatum meines Vertrags mit dem Datum der Ablesung meines Zählerstands überein?

Hierbei handelt es sich um zwei verschiedene Daten.

• Das Anfangsdatum Ihres Vertrags können Sie selbst festlegen.
Dieses Datum kann auf jeden beliebigen Tag im Jahr fallen. Endet die Gültigkeit Ihres Vertrags, so beginnt er am selben Tag erneut, weil er automatisch verlängert wird.

• Das zweite Datum wird von Ihrem Verteilernetzbetreiber festgelegt.
An welchem Tag Ihre Zählerstände abgelesen werden, können Sie nicht selbst festlegen. Tatsächlich liest der Verteilernetzbetreiber die Zählerstände jedes Jahr im selben Zeitraum gemäß seiner eigenen Planung ab.

Wenn Sie Ihren Vertrag oder Tarif ändern, dürfen Ihre Zählerstände nicht aufgenommen werden, und es folgt keine Rechnung.

Bei der jährlichen Ablesung wird ein Teil Ihres Verbrauchs zu Ihrem alten Tarif und ein anderer Teil zu Ihrem neuen Tarif in Rechnung gestellt.

Ihr Verbrauch verteilt sich gemäß der durchschnittlichen Verbrauchskurve.

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Ich möchte weitere Informationen über variable Preise.

Für Ihre Fragen zu variablen Preisen, Abschlagszahlungen, Jahresabrechnungen, Preis pro Kilowattstunde, variablen Verträgen usw.

haben wir eine spezielle Seite eingerichtet, auf der wir schrittweise erläutern, wie Ihr variabler Preis berechnet wird.

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Kontaktieren Sie uns​

telefonisch

Montag bis Freitag, 8 Uhr bis 20 Uhr​
Samstags, 9 Uhr bis 13 Uhr​
**Ortstarif​

*Ihr Gespräch mit dem ENGIE-Kundendienst wird zu Qualitätszwecken aufgezeichnet. Nähere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzrichtlinie. ​